Hotel Münchner Hof. Allgemeine Geschäftsbedingungen. AGB. Pfarrkirchen

Hotel Münchner Hof
Lindnerstraße 14-16
D-84347 Pfarrkirchen/Bayern

Tel.:+49 (0)8561 9645-0
Fax: +49 (0)8561 9645-
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www.hotel-parrkirchen.de


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Geltung der Bedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit dem Hotel Münchner Hof abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale des AGB-Gesetzes erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Dem Gast oder Auftraggeber werden bei Bedarf die AGB gesondert ausgehändigt.

2. Abschluss des Gastaufnahmevertrages
Maßgeblich ist die jeweils gültige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen. Im Übrigen sind die Leistungen und Tarife freibleibend. Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Bei Hotelübernachtungen ist der Gastaufnahmevertrag abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder – falls aus Zeitgründen nicht möglich war- bereit gestellt worden ist.

3. Reservierung
Werden Zimmer oder sonstige Leistungen (z.B. Essen) auf Optionsbasis reserviert, sind sie Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann das Hotel Münchner Hof ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Zimmer verfügen. Das Hotel Münchner Hof ist berechtigt, reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde. Hinweis zur Streitbeteiligung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung): Plattform zur Online-Streitbeteiligung der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu.consumers/odr/

4. Preisänderung
Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluss seitens des Hotel Münchner Hof entsprechend den dann gültigen Preislisten geändert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der einzelnen Leistung mehr als 4 Monate beträgt.

5. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind- sofern nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind- mit Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug und in bar zur Zahlung fällig. Die Akzeptierung und die Auswahl von Kreditkarten ist dem Hotel Bayrischer Hof in jedem einzelnen Fall der Vorlage einer Kreditkarte freigestellt und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten im Hotel angezeigt wird. Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur erfüllungshalber.

Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt das Hotel Münchner Hof, alle weiteren und zukünftigen Buchungen fristlos und ohne Schadensersatz zu stornieren. Übersteigt der Rechnungsbetrag €250,00 oder hält sich der Gast länger als fünf Tage im Hotel auf, ist das Hotel berechtigt, jeweils einzelnen Zwischenrechnungen zustellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.

6. Vorauszahlungen
Das Hotel Münchner Hof ist berechtigt von einem Gast, der nicht vorreserviert hat, Vorauszahlungen in Höhe eines Übernachtungspreises bei Abschluss des Gastaufnahmevertrages zu verlangen. Das Hotel kann ohne Begründung jegliche Bestellannahme, jede Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen oder fortzusetzen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung deren voraussichtlich geschuldeten Beträge im Voraus abhängig machen, und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen.

7. Stornierungen, Stornogebühren
In Fällen der Stornierung von Reservierungen seitens des Gastes oder der Nichtinanspruchnahme der vom Hotel angebotenen Leistungen werden die bestellten und reservierten, aber von Gast nicht in Anspruch genommen, seitens des Hotels aber angebotenen vertraglichen Leistungen (insbes. Für die Logis der Gäste, die Miete für Konferenz- und Funktionsräume und oder die Bewirtung) zu nachstehenden Pauschalen durch das Hotel Münchner Hof dem Gast berechnet:

  • Stornierungen zwischen einschl. 30. und einschl. 15. -Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistung :
    • Berechnung von 50 % der bestellten/reservierten Leistungen
  • Stornierung zwischen einschl. 14. Und 8. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistung:
    • Berechnung von 65% der bestellten/reservierten Leistungen.
  • Stornierung zwischen einschl. 7. Und 3. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistung:
    • Berechnung von 80% der bestellten/reservierten Leistungen.
  • Stornierung innerhalb 48 Stunden vor Erbringung der jeweiligen Leistungen oder Nichtinanspruchnahme der jeweiligen Leistungen:
  • Berechnung von 100% der bestellten, reservierten Leistungen.

Die Stornogebühren werden um die Beträge vermindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer (insbesondere bzw. Weitervermietung der Leistungen zum bestellten/reservierten Termin seitens des Hotels erzielt werden.

Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten und reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Gastes storniert wurden, wobei die genannten Pauschalen sich auf den Teil der Leistungen welcher storniert wurde, beziehen, oder wenn der Gast ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten und reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt

8. Haftung
Für die Haftung des Hotel Münchner Hof gelten die §§701-703 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde vom Hotel, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

9. Sonstige Bestimmungen
a) In den öffentlichen Bereichen des Hotels ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.
b) Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung
c) Für diese Bedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Hotel Münchner Hof und dem Gast gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
d)Gerichtstand ist das für den Standort zuständige Amts- bzw. Landgericht

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